Zeltwiese Badehalbinsel "Kleiner Brombachsee" Absberg

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!!! - Eröffnung der Saison am 25. Mai 2012 (wetterabhängig evtl. ab 16.5.) Reservierungen sind bereits möglich. - !!!

Nutzungsbedingungen:


Mindestaufenthalt: 2 Nächte
Anreise bis 18:00 Uhr, spätere Anreise bestätigen lassen

Die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Zeltwiese hängen in der kompletten Fassung aus. Sie sind Bestandteil des Vetrages zwischen dem Benutzer der Zeltwiese und der SOB GmbH Sicherheitsdienst und Objektschutz Bayern (nachfolgend SOB Sicherheitsdienst oder Betreiber genannt), Bubenheim 151, 91757 Treuchtlingen.

Teile der Benutzungsbedingungen werden nachfolgend auszugsweise dargestellt.

Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Bei vorzeitiger Abreise (auch durch Erteilung des Hausverbotes) erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.

Die Benutzungsgebühr ist im Voraus, bei Anreise zu zahlen.

die geleistete Kaution verfällt:


Es dürfen lt. Landratsamt keine Hunde oder andere Tiere mit auf den Platz genommen werden.

Offenes Feuer (z.B. Holzkohlengrill, Fackeln, Kerzen) sind auf der Zeltwiese nicht gestattet. Hierfür steht ein öffentlicher Grillplatz zur Verfügung. Kochen und Grillen mit Gas ist erlaubt.

Gruppen von mehr als 5 Personen benötigen aus haftungsrechtlichen Gründen einen mindestens 30-jährigen Betreuer, der per Unterschrift die Verantwortung übernimmt. Bei Gruppen akzeptiert der Unterzeichner der Anmeldung stellvertretend für alle Gruppenmitglieder obige Geschäftsbedingungen. Die übrigen Gruppenmitglieder unterwerfen sich durch Nutzung der Zeltwiese den Benutzungsbedingungen.

Die Nachtruhe von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist strikt einzuhalten.

Camper unter 18 Jahren, die nicht mit betreuten Gruppen anreisen, benötigen eine Einverständniserklärung die bei Anreise unaufgefordert abzugeben ist. Zum Download eines Musters klicken Sie bitte hier.